Contact Form

Name

Email *

Message *

Cari Blog Ini

Kein Vertrag Weil Die Frau Ein Kind Erwartet

Kein Vertrag, weil die Frau ein Kind erwartet?

Schwanger in der Probezeit – darf der Arbeitgeber kündigen?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, werdende Mütter im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzvorschriften zu schützen. Dazu gehört auch der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.

Eine Kündigung während der Probezeit ist in der Regel möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine Kündigung auch während der Probezeit unzulässig ist. Dazu gehört auch die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin.

Nach § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig. Dies gilt auch für Kündigungen, die vor der Schwangerschaft ausgesprochen wurden, aber erst während der Schwangerschaft wirksam werden.

Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Schwangerschaft. Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft unverzüglich mitzuteilen. Dies kann auch noch innerhalb der Probezeit geschehen.

Wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin Kenntnis hat, darf er ihr nicht kündigen. Die Kündigung ist in diesem Fall rechtsunwirksam.

Was tun, wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt?

Wenn der Arbeitgeber trotz Schwangerschaft kündigt, sollte die Arbeitnehmerin umgehend handeln. Sie kann gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Andernfalls ist die Kündigung wirksam.

Im Klageverfahren wird das Arbeitsgericht prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unzulässig ist, kann es die Kündigung für nichtig erklären.

Fazit

Arbeitgeber dürfen während der Schwangerschaft nicht kündigen. Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt, kann die Arbeitnehmerin gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.


Comments